Fachreferat Absicherung im Konkubinat


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Konkubinatspartner sind rechtlich nicht automatisch geschützt
Verliebt bis über beide Ohren? Ist Heirat für Sie kein Thema? Aber wollen Sie dennoch als Paar gemeinsam eine Immobilie kaufen oder eine Familie gründen? Kein Problem, solange Sie sich gegenseitig absichern. 

Konkubinatspartner werden sowohl aus erbrechtlicher Sicht als auch bei Vorsorgeleistungen nicht automatisch geschützt. In einer partnerschaftlichen Beziehung ist es deshalb umso wichtiger, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen. 

Das Referat richtet sich an unverheiratete Paare im Alter von 35 bis 50 Jahren, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Ebenso spielt die Wohnsituation (Mieter mit bzw. ohne Eigenheimwunsch oder Eigenheimbesitzer) keine Rolle.



Programm


18.15 UhrTüröffnung
18.30 Uhr
Begrüssung
Rafael Wiss, Geschäftsstellenleiter Littau und
Anna-Maria Einsiedler-Willi, Leiterin Erbrecht / Willensvollstreckungen
18.35 Uhr
Überblick über die verschiedenen Lebenssituationen und Ereignisse
Gesetzliche Grundlagen:
  • (Erb-)rechtliche Situation
Michèle Steiner, Expertin für Erbrecht / Willensvollstreckungen
  • Vorsorgeleistungen der 1., 2. und 3. Säule
Laura Renggli, Expertin für Finanzplanung

Absicherungsmöglichkeiten:
  • Erb-)rechtliche Vorsorge
Michèle Steiner, Expertin für Erbrecht / Willensvollstreckungen
  • Finanzielle Vorsorge
Laura Renggli, Expertin für Finanzplanung
19.20 UhrZeit für Fragen und Diskussionen während eines Apéros
21.00 UhrEnde der Veranstaltung




Informationen

  • today

    Montag, 31.03.2025

  • access_time

    18:30 Uhr - 21:00 Uhr

  • location_on

    LUKB Kundenhalle Geschäftsstelle Littau,

    Fanghöfli 6, 6014 Luzern-Littau

Ansprechpartnerin

Andrea Eck
Eventmanagerin 

phone +41 41 206 21 14 
emailandrea.eck@lukb.ch