Fachreferat Absicherung im Konkubinat
Konkubinatspartner sind rechtlich nicht automatisch geschützt
Verliebt bis über beide Ohren? Ist Heirat für Sie kein Thema? Aber wollen Sie dennoch als Paar gemeinsam eine Immobilie kaufen oder eine Familie gründen? Kein Problem, solange Sie sich gegenseitig absichern.
Verliebt bis über beide Ohren? Ist Heirat für Sie kein Thema? Aber wollen Sie dennoch als Paar gemeinsam eine Immobilie kaufen oder eine Familie gründen? Kein Problem, solange Sie sich gegenseitig absichern.
Konkubinatspartner werden sowohl aus erbrechtlicher Sicht als auch bei Vorsorgeleistungen nicht automatisch geschützt. In einer partnerschaftlichen Beziehung ist es deshalb umso wichtiger, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen.
Programm
18.15 Uhr | Türöffnung |
18.30 Uhr | Begrüssung Rafael Wiss, Geschäftsstellenleiter Littau und Anna-Maria Einsiedler-Willi, Leiterin Erbrecht / Willensvollstreckungen |
18.35 Uhr | Überblick über die verschiedenen Lebenssituationen und Ereignisse Gesetzliche Grundlagen:
Michèle Steiner, Expertin für Erbrecht / Willensvollstreckungen
Laura Renggli, Expertin für Finanzplanung |
Absicherungsmöglichkeiten:
Michèle Steiner, Expertin für Erbrecht / Willensvollstreckungen
Laura Renggli, Expertin für Finanzplanung | |
19.20 Uhr | Zeit für Fragen und Diskussionen während eines Apéros |
21.00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Informationen
- today
Montag, 31.03.2025
- access_time
18:30 Uhr - 21:00 Uhr
- location_on
LUKB Kundenhalle Geschäftsstelle Littau,
Fanghöfli 6, 6014 Luzern-Littau
Ansprechpartnerin
![]() |
Andrea Eck Eventmanagerin |
Jetzt an-/abmelden
Organisatorischer Hinweis: Wir verfügen über eine begrenzte Anzahl Plätze. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.